Knochenhautentzündung
Behandlung bei Knochenhautentzündungen

Eine sehr wichtige Vorbemerkung: Die wichtigste Waffe der speziellen Schmerztherapie ist die therapeutische Lokalanästhesie, also die Behandlung mit einem (lang wirkenden) örtliche Betäubungsmittel in Form von Infiltrationen und Nervenblockaden. Sind die Schmerzen auf eine Entzündung zurückzuführen, wie bei dieser Erkrankung, so ist diese Behandlung nicht nur symptomatisch (= also nicht nur auf das Krankheitszeichen "Schmerz") ausgerichtet, sondern auch kurativ (= heilend), da diese Therapie im behandelten Bereich neben der Schmerzunterdrückung auch zu einer enormen Durchblutungssteigerung führt und unter einer guten Durchblutung heilen entzündliche Prozesse sicher ab, eine uralte medizinische Weisheit. Wird die Entzündung durch Erreger (z.B. Bakterien) verursacht, so führt die gesteigerte Durchblutung dazu, daß die verabreichten Antibiotika nunmehr bei den Erregern auch "ankommen" und diese vernichten können.
Daß Lokalanästhetika (= örtliche Betäubungsmittel) auch entzündungshemmend wirken, ist zwischenzeitlich wissenschaftlich erwiesen. Wenn Sie mehr darüber erfahren wollen, so klicken Sie hier.

Nun aber zum eigentlichen Thema

Die Kn ochenhaut (lat.: Per iost) umhüllt den Knochen und enthält reichlich Gefäße und Nerven.

Eine Knochenhautentzündung (Periosti tis) kann in 2 Formen auftreten:

  1. aseptisch (= keimfrei, ohne Beteiligung von Erregern), oder
  2. durch Krankheitserreger verursacht

Zu den einzelnen Knochenhautentzündungen:

Eine aseptische Knochenhautentzündung kann durch Schlag, Stoß oder mechanische Reibung entstehen, häufig im Rahmen von sportlichen Aktivitäten. Häufige Lokalisationen: Schienbein, Ellenbogen, aber auch Schambein.
Diese Form einer Knochenhautentzündung
ist meist harmlos und klingt nach kühlen Umschlägen und Einreibung mit entzündungshemmenden Salben bald wieder ab, ebenso der damit verbundene Schmerz.

Keinesfalls harmlos sind Knochenhautentzündungen infolge einer Infektion (= Eindringen von Krankheitserregern wie Bakterien oder Viren), entweder hämatogen (= durch Absiedelung aus dem Blut), iatrogen (= durch ärztlichen Eingriff verursacht, z. B. Operationen) oder nach einem Trauma (= Verletzung). Hinzu kommt das Problem, daß bei einer Knochenhautentzündung häufig auch das Kn ochengewebe (Ostitis) und das Kn ochenmark (Osteomyelitis) beteiligt sind.

Eine akute Knochenhautentzündung mit Beteiligung von Kn ochengewebe und Kn ochenmark geht mit folgenden Symptomen (= Krankheitszeichen) einher:

Zur Therapie der (eitrigen) Knochenhautentzündung werden nach vorheriger Austestung hochdosiert Antibiotika gegeben.
Bei
Beteiligung von Kn ochengewebe und Kn ochenmark ist oft eine radikale Ausmuldung des Kn ochens, Spüldrainage und Ruhigstellung durch Fixateur externe erforderlich.
Das Problem ist, daß
Kn ochengewebe relativ schlecht durchblutet ist, so daß die körpereigenen Abwehrmechanismen kaum zu Tragen kommen. Aus diesem Grunde kann eine Knochenhautentzündung durch die weiter schwelende Entzündung im darunter liegenden Kn ochen kaum abheilen, obwohl die Kn ochenhaut selbst ja einigermaßen gut durchblutet ist. Die schlechte Durchblutung des Kn ochens behindert natürlich auch eine Antibiotika-Therapie und so kommt es nicht selten zu einer Chronifizierung (= langsam, schleichender Verlauf).

Zur Schmerz- und Ursachenbekämpfung im Bereich der unteren Körperhälfte (von einer Knochenhautentzündung mit Beteiligung des Kn ochens sind hauptsächlich die Beine betroffen, nicht selten auch Scham- oder Sitzbein) eignet sich die längerfristige, kontinuierliche epidurale Blockade (= rücken mark nahe) mit Katheter(*siehe unten).
Diese Methode hat den großen Vorteil, daß es neben der erwünschten Unterbrechung der Schmerzreizleitung durch gleichzeitige Blockade vegetativer
(= das unwillkürliche Nervensystem betreffende) Nerven zu einer Sympath ikolyse (= Weitstellung der Blutgefäße) und damit zu einer sehr deutlichen Mehrdurchblutung kommt, wie sie systemisch medikamentös (= durch Arzneimittel, die im ganzen Körper wirken) nicht zu erreichen ist. In dieser Situation ist es dann äußerst sinnvoll nochmals eine (ausgetestete) Antibiotika-Behandlung durchzuführen weil jetzt das Antibiotikum auch die Erreger im Kn ochengewebe erreicht. In diesem Sinne ist diese Blockadebehand lung in diesem Falle geradezu kurativ (= heilend).

Bei der chronische n Knochenhautentzündung des Unterschenkels des Unterschenkel s können im Rahmen der therapeutischen Lokalanästhesie (= Behandlung mit einem örtlichen Betäubungsmittel bzw. Lokalanästhetikum) zur Durchblutungsverbesserung auch Lidocain 2% -Injektionen in die A. femoralis (= Beinschlagader) durchgeführt werden (z.B. 2 mal täglich 1-1,5ml (= 20-30 mg) im Abstand von 8-12 Stunden über 10 Tage).

Bei einer chronische n Knochenhautentzündung im Bereich des distalen (= weiter entfernt von der Körpermitte) Unterschenkels oder Fuß es bewirkt auch die kontinuierliche Blockade des Nervus ischiadicus (* siehe unten) eine kräftige Sympathikolyse (= Weitstellung der Blutgefäße) und damit eine sehr deutliche Mehrdurchblutung. Der Vorteil dieser Methode ist das geringere therapeutische Risiko.

Im Bereich des Schienbeins ist eine kontinuierliche Blockade des N. femoralis mit Katheter hilfreich (der Endast des N. femoralis, Nervus saphenus versorgt den vorderen Unterschenkel).

Auch bei der (selteneren) aseptischen (= keimfreien, ohne Beteiligung von Erregern), chronischen Knochenhautentzündung sind diese Blockadetechniken hilfreich, da unter eine guten Durchblutung generell entzündliche Prozesse schneller abheilen.

Wenn Schmerzen bei bei einer Knochenhautentzündung längerfristig bestehen, so ist davon auszugehen, daß bereits ein Chronifizierungsgrad II oder III (Mainzer Stadieneinteilung) vorliegt. In diesen Fällen ist eine rein somatische (= körperliche) Behandlung kaum mehr ausreichend, sondern es müssen zusätzlich psychologisch /psychotherapeutische Interventionen erfolgen.

* Bei der sog. kontinuierlichen Blockade mit Katheter wird ein dünner Kunststoffschlauch dicht an Nervengeflechte bzw. den betroffenen Ner ven eingepflanzt. Die Einpflanzung erfolgt durch eine handelsübliche Kanüle hindurch, es muß also nicht "aufgeschnitten" werden. In der Folge wird über diesen Katheter mehrmals täglich, jeweils nach Abklingen der vorangegangenen Dosis, das Lokalanästhetikum (= örtliches Betäubungsmittel) völlig schmerzlos nachgespritzt. In bestimmten Fällen kann zur Verabreichung des örtlichen Betäubungsmittel durch den Katheter hindurch auch eine kleine Pumpe angeschlossen werden. Dass die schmerzlindernde Wirkung i.d.R. über die eigentliche Behandlungszeit (ca. 10 bis 14 Tage) hinaus anhält, ist u.a. darauf zurückzuführen, daß bei dieser Blockadebehandlung auch die sog. vegetativen Ner ven betroffen sind, woraus, wie oben schon ausgeführt, eine sehr deutliche Durchblutungssteigerung resultiert. Dies ist der Grund, warum diese Behandlungsmethode besonders bei Schmerzen, die auf entzündliche oder auch degenerative Prozesse zurückzuführen sind, hilfreich ist.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).

Wußten Sie schon, daß laut Bundesregierung alle gesetzlich krankenversicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation haben und sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen können - Lesen Sie dazu die Ausführungen des Bundesministeriums für Gesundheit: http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundheitssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st (einfach anklicken)
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Ist eine Rentenversicherung Kostenträger, besteht diese Wahlmöglichkeit jedoch nicht, aber:
Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen. Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf, in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden.
Hier gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel) (Pressemitteilung dazu: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=051207009&phrase=schmerzklinik). Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: http://www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht2 (Pressekommentar dazu: https://www.pressetext.at/pte.mc?pte=070710027&phrase=Schmerzklinik) und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: www.schmerz.com/schmerzen/sozialgericht1.

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Aktualisiert:>20.05.2008</> kusb&
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<strong>Knochenhautentzündungen</strong> aktualisiert >07.05.2007</> http://www.knochenhaut-entzuendung.de

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